Österreich geht den letzten Weg – das neue Sterbeverfügungsgesetz

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Im Dezember 2020 hatte der österreichische Verfassungsgerichtshof Paragraph 78 des Strafgesetzbuches in dem untersagt wurde Sterbehilfe zu leisten als verfassungswidrig erklärt. Daraufhin wurde der Gesetzgeber aufgefordert, hier eine Reparatur vorzunehmen und insbesondere auch Begleitmaßnahmen zu bestimmen. Am 01.01.2022 tritt nun das neue Sterbeverfügungsgesetz in Österreich in Kraft. Zum rechtwissenschaftlichen Hintergrund äußert sich der Pressesprecher der Vorarlberger Notare, Hr. Dr. Forster.

Die Palliativstation im Krankenhaus Hohenems existiert seit fast 20 Jahren. Dort werden schwerkranke Patienten behandelt und so weit möglich wieder nach Hause entlassen. Durch das Sterbeverfügungsgesetz erhält die Palliativ und Hospizbewegung bundesweit zum Jahr 2024, sieben Mal mehr Mittel als heute. Damit soll das mobile Palliativteam in Vorarlberg ausgebaut werden. Oberarzt Dr. Gehmacher macht auch klar, dass es in Hohenems – Stand jetzt – keinen assistierten Suizid geben wird.

Dr. Karl Bitschnau vom Hospiz Vorarlberg spricht sich insbesondere für einen Dialog zwischen assistierten Freitod Befürwortern und dessen Gegnern aus. Für ihn ist der assistierte Suizid konträr zur Grundidee der Hospiz.

Unter gewissen Bedingungen kann sich Ruth Bewohnerin des Pflegeheims Tosters vorstellen, dass der assistierte Suizid sinnvoll sein kann. Sie prangert an, dass es immer öfter keinen Hausarzt mehr gibt, der den Patienten über viele Jahre betreut hat. Ihr ist es auch wichtig, dass ein Team in die Entscheidung über Leben und Tod einbezogen wird und dafür ausreichend Zeit zur Verfügung steht.

Das österreichische Verfassungsgerichtsurteil, welches das neue Sterbehilfegesetz ins Leben rief wurde von der Schweizer Organisation “Dignitas – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben” (kurz: “Dignitas”) mit initiiert. Im Interview erzählt Silvan Luley, Leitungsmitglied von “Dignitas”, von den Erfahrungen im Nachbarland.

Herr Luley sagte auch, dass nicht vorher sehbar ist, wie das neue Sterbehilfegesetz in ländlichen Regionen, wie Vorarlberg angenommen werden wird. Einerseits sind ländliche Gebiete tendenziell konservativer geprägt. Auf der anderen Seite sind Menschen hier dem Kreislauf des Lebens näher. So hat er auch Bauern erlebt, die sich mit dem Wunsch der Freitod Begleitung an “Dignitas” wandten. Diese Bauern wussten aus ihrer Erfahrung, dass Tiere eingeschläfert werden und sahen das auch für sich selbst als reale Option an.

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