Prozess gegen „Uni brennt“- und Antirassismus-Aktivist_innen J.A.I.B. vertagt. Kurze Statements von J. I. und B.

Podcast
ZIP-FM-Lokalausgabe Wien – Einzelbeiträge
  • ajib_nach_prozess
    02:13
audio
04:15 Min.
Wagenplatz Gänseblümchen wieder auf Platzsuche, Wien, April 2014
audio
02:05 Min.
Brief des Antifaschisten Josef, der seit Demo gegen Akademikerball 2014 in U-Haft sitzt – vorgelesen bei Solidemo am 2. 4. 2014.
audio
09:21 Min.
Vertagt bis 6. Mai: Bericht vom „Schlepperei“-Prozess
audio
11:58 Min.
„Schlepperei“-Prozess – Telefonbericht vom 1. Tag
audio
36:40 Min.
O-Ton von PK: Montag startet „Schlepperei“-Prozess in Wiener Neustadt
audio
02:53 Min.
Wagentruppe Treibstoff wieder auf Platzsuche
audio
10:50 Min.
Proteste gegen Zerstörung von Ybbstalbahn und Thayatalbahn
audio
11:39 Min.
Pizza bleibt! Pizzeria Anarchia in der Mühlfeldgasse in Wien 2 droht Räumung – Telefoninterview mit Aktivist_innen
audio
06:39 Min.
Heini Staudinger vs. Finanzmarktaufsicht: Nachrangigkeitserklärung auf Druck der FMA ermöglicht weiterhin alternative Finanzierungsmöglichkeiten für GEA und NGOs
audio
07:15 Min.
To Russia with Love – Eindrücke von der Wiener Demo gegen Homophobie in Russland

2-Minuten-Statement; Mehr Infos über Prozess im Text:

Vertagt wurde Dienstag im Landesgericht für Strafsachen der Prozess gegen jene vier Aktivist_innen, denen vorgeworfen wird, 2010 einen Mistkübel im Eingangsbereichs eines AMS angezündet zu haben. Vorübergehend war ihnen auch terroristische Vereinigung und der Versuch der Verhinderung einer Abschiebung vorgeworfen worden. Diese Anklagen sind mittlerweile vom Tisch. Übrig blieb der Vorwurf der versuchten Brandstiftung nach §169 Abs. 1 StGB, der mit bis zu 10 Jahren Haft bedroht ist.

Obwohl die Verhandlung in einen etwas größeren Saal als den ursprünglich vorgesehenen verlegt wurde, mussten viele Interessierte vor dem Verhandlungssaal warten. Vor dem Gerichtsgebäude fand eine Solidaritätskundgebung statt.

Alle Angeklagten bekannten sich nicht schuldig.

Unerwartet ordnete der Richter eine gesonderte Vernehmung der Angeklagten an, das heißt, die einzelnen Angeklagten mussten bis zu ihrer Einvernahme den Saal verlassen und konnten nicht die Aussagen der vor ihnen Einvernommenen hören.

Alle vier Angeklagten gaben an, nicht viel sagen zu wollen, gaben lediglich jeweils eine ausführliche Prozesserklärung ab, verweigerten aber sonst jede Aussage.

A. erklärte, er halte das Verfahren für eine riesige Justizfarce. Es entziehe sich seinem Verständnis, dass mit dieser Beweislage – also de facto keiner – überhaupt Anklage erhoben werde. Er habe noch nie eine derart feindselige Haltung ihm gegenüber erlebt wie von den Beamt_innen des Verfassungsschutzes.

J. betonte, dass sie den Prozess für einen politischen halte. Die politische Dimension sei unübersehbar und dürfe nicht verschwiegen werden. Der Justiz gehe es nicht um Aufklärung, sondern um die Aufrechterhaltung menschenverachtender Verhältnisse. Darunter fallen die Kriminalisierung von Flüchtlingen und Migrant_innen wie auch den Schutz des Kapitals vor den Schutz des Menschenleben zu stellen. Jede Aussage vor Gericht sei eine Kooperation mit diesen Verhältnissen, und deswegen verweigere sie diese.

B. schloss sich den Äußerungen von A. und J. an und ergänzte, dass journalistische und künstlerische Tätigkeit als kriminelle, terroristische Handlungen gewertet worden seien, so etwa als Videos für einen Dokumentarfilm über den Ablauf einer Abschiebung gefunden wurden.

Politischer Aktivismus und Vernetzung wurde auch von I. als Grund für die Anklagen angesehen. So sei in der Anklageschrift als eines der wenigen Indizien gegen sie angeführt, dass sie sich auf Demonstrationen und einschlägigen Veranstaltungen aufgehalten habe. I. forderte die sofortige Einstellung des Verfahrens, eine Überprüfung der Ermittlungmethoden und die Auflösung des sogenannten Verfassungsschutzes, was ihr spontanen Applaus des Publikums einbrachte. Als sie daraufhin den ihr zugewiesenen Stuhl für die Vernehmung verließ, drohte der Richter, sie des Saals zu verweisen, ließ sich aber von der Verteidigerin überzeugen, dass das Verhalten nicht ungebührlich gewesen sei, weil sie eh gesagt habe, sonst nichts mehr aussagen zu wollen.

Die Verteidigerin stellte eine Reihe von Beweisanträge, darunter die Vorladung mehrerer Beamt_innen des Verfassungsschutzes und die Beischaffung von Observationsberichten, Ermittlungsprotokollen, Protokolle über Beobachtungen von Vetrauenspersonen des LVT.

Die Verhandlung wurde zur Beweisaufnahme auf unbestimmte Zeit vertagt.

Rund 50 solidarische Personen konnten der Verhandlung beiwohnen. Einige mussten vor dem Verhandlungssaal warten. Rund 50 beteiligten sich an einer Kundgebung vor dem Gericht. Sambaklänge drangen gelegentlich bis in den Verhandlungssaal vor.

An der Akademie der Bildenden Künste, an der die Angeklagten studierten und politisch aktiv waren, wurden am Vormittag Solidaritätstransparente angebracht.

Weitere Solidaritätsaktionen gab es bereits am Samstag. In Wien demonstrierten da zirka 500 Personen von der Uni Wien über das Landesgericht für Strafsachen zum Yppenplatz in Ottakring.

Mehr Informationen auf http://fightrepression2010.tk/

Schreibe einen Kommentar