akin-Glosse: Kritik an der Kritik am TTIP

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Die Imperialisten, das sind immer die anderen – oder warum die Kritik am TTIP ein bisserl einseitig ist und die Globalisierungskritik durchaus etwas mehr Internationalismus vertragen könnte.

manuskript:

30.April 2014

Zur Kritik am TTIP

”Europaparlament stimmt Investorenschutz nach TTIP-Vorbild zu” lautete kürzlich eine Schlagzeile im online-magazin heise.de. Ja, im Europarlament hat man noch kurz vor Schluß der Amtsperiode mehrheitlich einer Regelung bezüglich Investor-Staats-Streitigkeiten (Investor-State-Dispute-Settlement, ISDS) zugestimmt. Dafür waren die EVP, die SPE und die Liberalen, dagegen Grüne und Linke. Dieser Regelung gibt der Europäischen Kommission diesbezüglich mehr Macht und unter anderem das Recht, einen Mitgliedsstaat dazu zu zwingen, einem Vergleich mit einem Kläger zuzustimmen.

Das ist natürlich problematisch, greift diese Regelung doch noch mehr in die Souveränität der Teilstaaten ein als dies die EU schon bislang durfte. In den Debatten um die nun vom EP beschlossene Regelung wird diese aber eben vor allem als Vorleistung für das US-EU-Freihandelsabkommen TTIP gesehen. Auch hier natürlich große Empörung und die Befürchtung, daß US-Konzerne europäische Gesetze durch Klagsdrohung zunichte machen könnten, wenn das Freihandelsabkommen und speziell der darin enthaltenen Investitionsschutz tatsächlich Rechtskraft erhalten würden — Stichwörter: Chlorhuhn, Fracking, etc. Also steht wiedereinmal der Ausverkauf der europäischen Nationalsouveränitäten resp. der Primat des Kapitals über den Rechtsstaat, also ”unsere” Gesetze, im Raum. So zumindest der Tenor in den Netzen.

Nur so ganz einfach ist es nicht. Zum einen ist nicht so ganz sicher, ob in diesem Freihandelsabkommen mit den USA ein Investitionsschutz enthalten sein wird, denn nach heftigen Protesten wackelt dieser Teil des Vertrag nun. Zum anderen hat diese Regelung, die jetzt durch das EU-Parlament gegangen ist, noch einen ganz anderen Hintergrund. Denn mit dem Vertrag von Lissabon fielen die Angelegenheiten des Investitionsschutzes auch in die EU-Zuständigkeit.

Investitionsschutzabkommen werden nämlich nicht erst seit dem umstrittenen MAI in den 1990ern diskutiert, sondern sind ein alter Hut. Die ersten Verträge dieser Art wurden in den 1950ern abgeschlossen, die meisten davon bilateral. Etwa 3000 solcher Abkommen dürfte es heute weltweit geben — die meisten davon betreffen EU-Staaten. Es braucht also eine klare Regelung, wie denn die EU ihre Zuständigkeit bezüglich Investitionsschutz praktisch ausüben soll — die Frage war nur, wie diese Regelung aussehen kann. Denn wollte man gar keine Regelung, müßte man den Vertrag von Lissabon wieder abändern.

Doch diese bilateralen Investitionsschutzabkommen sind zumeist ganz anders geartet als das jetzt geplante TTIP. Die Akommen bestehen zwischen reichen alten Industriestaaten und relativ spät industrialisierten Schwellenländern. Die Etablierung dieser Abkommen ist nämlich vor allem im Kontext der formalen Entkolonialisierung zu sehen. Damals wollten sich vor allem europäische Staaten ihr Eigentum in den neuen souveränen Staaten sichern, denen man nicht mehr einfach befehlen konnte, welche Gesetze sie zu erlassen hätten. Eine weitere Welle an Abkommen kam nach 1989 — als sich die westeuropäischen Konzerne ihren Anteil an den Privatisierungen jenseits des Eisernen Vorhang sichern wollten. So ist es kein Wunder, daß Deutschland mit 130 Staaten solche Abkommen hat, aber keines mit den USA — genausowenig wie Österreich, das immerhin mit 67 Staaten Investitionsschutzabkommen hat. Und da regt sich natürlich niemand auf, denn wenn Österreich ein Abkommen mit Pakistan hat, ist schon klar, daß es nicht viele pakistanische Investoren geben wird, die Österreich verklagen. Nein, hier geht es um europäische Konzerne, die in Ländern mit geringen arbeits- und umweltrechtlichen Standards mittels Klagsdrohungen die dortigen Gesetze beeinflußen oder sich ihre behaupteten Investitionsverluste sehr lukrativ von ohnehin schwachen Volkswirtschaften ”entgelten” lassen können. Wie oft das schon passiert ist, weiß man nicht, denn die meisten dieser Klagen bleiben geheim, nur wenige erlangen durch glückliche Umstände das Licht der Öffentlichkeit — schließlich möchte kein Konzern als Erpresser dastehen und kein Staat als erpreßbar.

Aber jetzt gibt es die große Erregung darüber, so ein Abkommen mit den USA abzuschließen. Natürlich auch nur mit der Erregung darüber, daß US-Konzerne europäische Gesetze beeinflussen könnten — daß EU-Konzerne das Gleiche in den USA machen könnten, ist da kein Thema.

Jetzt zu jammern, daß US-Konzerne mit den EU-Staaten das Gleiche machen könnten, wie europäische Konzerne, die das seit mehr als einem halben Jahrhundert im Trikont praktizieren, ist ein wenig einseitig und naiv — nett gesagt. Man könnte auch sagen: verlogen.

Die großartig zivilisierte EU genauso wie das liebe kleine Österreich sind nicht die Opfer der Globalisierung, sondern bislang die Profiteure — obwohl mittlerweile auch in Westeuropa viele Menschen pauperisiert sind.

Kritik an der Globalisierung ist dringend notwendig. Sinnvoll ist sie jedoch nur, wenn man aus dem Blickwinkel der hüben wie drüben Ausgebeuteten auf das heimische wie internationale Kapital schaut — und nicht aus der nationalen Perspektive.

Kurzversion einer Glosse aus akin Nr 11 des 41.Jahrgangs

verfaßt und gesprochen Bernhard Redl

*
Langversion: http://akinmagazin.wordpress.com/2014/04/29/bitte-biserl-mehr-internationalismus/

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