#26 – §285 Störung einer Versammlung

Podcast
Zwischen Gitterstaeben
  • 20210513_285
    60:27
audio
59:18 Min.
#38 Silvester zum Knast/ Polen-Belarus/ Andreas Krebs/ Ella/ Russland & Tschetschenien/ Elany
audio
49:12 Min.
#37 Tag gegen Gewalt an FLINTA+ | Gefangenenbrief | Repression | Andreas Krebs
audio
55:06 Min.
#36 Sendung Brief von Findus aus dem Knast / Köpi / Do&Dy / Marsch fürn Arsch / Faschistischer Grenzschutz / Feminizide
audio
58:15 Min.
#34 Griechenland – das anarchistische Kollektiv Rouvikonas // Lyon – Repression gegen die Antifaschistische Gruppe GALE // Berlin – Der Antifaschist Adel gerät ins Visier des deutschen Staats
audio
52:30 Min.
#33 Viaje por la Vida Zapatista | Rosa Luxemburg | Abtin Parsa ...
audio
57:57 Min.
#32 Findus | Prozess Salzburg | Basel Nazifrei | Kriminelle Vereinigung
audio
423 Tage 6 Std.
#30 Brennerprozesse | News vom Danni | Meldungen zu Repression und Polizeigewalt
audio
395 Tage 6 Std.
#28 Solidarität mit Anarchos | Rote Brigaden | Faschowärter | Pushbacks | Repression
audio
53:53 Min.
#23 Tag der politischen Gefangenen | Commune de Paris | Danni | Bancer

Wieder einmal standen mehrere Personen letzten Herbst vor Gericht. Wegen „Störung einer Versammlung“. Geregelt ist diese im §285 des Strafgesetzbuches.

Wir sprechen über diese Repressionsmöglichkeit und den Versuch des Verfassungsschutzes und der Staatsanwaltschaft für diesen auch einen Judikatur zu schaffen.

Auf der Roten Hilfe Steiermak Webseite ist der Fall wie folgt beschrieben:

Hohe Prozesskosten für Clownin und weitere 

antifaschistische Aktivist*innen

Bei einer FPÖ-Wahlkampfveranstaltung in Gleisdorf im November 2019 schritt die anti-faschistische Clownarmee ein.

In guter Clownmanier gingen die Clowninnen natürlich jedem ernsthaften Gespräch mit der Exekutive aus dem Weg. Eine der Aktivist*innen wurde trotzdem identifiziert, weil unbekannte Personen die Gruppe verfolgten und ein Autokennzeichen notierten.

Der Aktivistin (und 3 weiteren von der Clownarmee unabhängigen Aktivist*innen) wurde „Störung einer Versammlung“ nach §285, Strafgesetzbuch vorgeworfen, was mit einer Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten Haft geahndet wird. In erster Instanz wurden alle Aktivist*innen vom Bezirksgericht Weiz freigesprochen, doch der Staatsanwalt hat Berufung eingelegt. Somit geht das Verfahren in die zweite Runde.

Schreibe einen Kommentar