Missstand: Daueranbindehaltung von Milchkühen

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  • 2016-06-10_mikuh-anbindehaltung
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Volksanwaltschaft hat Widerspruch zwischen Praxis und Gesetz festgestellt

Etwa 50 % der Milchkühe leben noch ständig an der Kette oder dem Haltebügel, 24 Stunden pro Tag, 7 Tage pro Woche an derselben Stelle stehen. Und das, obwohl das Gesetz die Daueranbindehaltung verbietet. Wie das möglich ist? Das findige Tierschutzministerium, nie um Ausreden verlegen, wenn es darum geht, Gesetze zum Nachteil der Tiere und für den Profit der Tierindustrie umzuinterpretieren, hat eine Verordnung erlassen, die 3 Ausnahmen von der Daueranbindehaltung vorsieht: Wenn der Bauer/die Bäuerin Angst vor den Kühen hat, wenn sie keine Weide haben oder die Verhältnisse beengt sind, dann dürfen sie für immer die Daueranbindehaltung beibehalten. Dagegen richtet sich die Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft. Und das Tierschutzministerium? Ja, sagt es, und ändert 4 Worte im Verordbungstext, aber NICHTS an der Praxis. Der Rechtsstaat versagt total, wenn es um die Tiere geht!

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