MitarbeiterInnen mit Behinderung: 83 % der Unternehmen machen positive Erfahrungen

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Erstmals hat nun die Online-Jobinitiative Career Moves (Karriere bewegt) den Chancen-Barometer entwickelt, um die Situation von Menschen mit Behinderung am österreichischen Arbeitsmarkt auszuloten. Mehr als 250 CEOs und Personalverantwortliche haben an der Erhebung teilgenommen.

Am 27. August 2013 war BM Rudolf Hundstorfer mit Mag.Gregor Demblin bei einer Pressekonferenz zum Thema „Chancen-Barometer für behinderte Menschen am Arbeitsmarkt“ am Podium im Cafe Landtmann.

83 % der Unternehmen haben bereits sehr gute oder gute Erfahrungen mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung gemacht und würden ähnlich strukturierten Unternehmen raten, ebenfalls Menschen mit Behinderung zu beschäftigen.

Ebenso sind mehr als 80 % der Befragten der Meinung, dass Menschen mit Behinderung in Österreich sehr gute oder gute Arbeit leisten. 86% können sich die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in Ihrem Betrieb vorstellen.

Überraschend: Fast drei Viertel der befragten Unternehmen begrüßen die gesetzliche Einstellungspflicht für Unternehmen mit mehr als 25 MitarbeiterInnen.

Trotzdem glauben Österreichs GeschäftsführerInnen und Personalverantwortliche, dass in Österreich keine gleichen Chancen für Menschen mit und ohne Behinderung herrschen. Rund 90 % sehen hier Nachholbedarf.

60% der Unternehmen fühlen sich zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten von Menschen mit Behinderung nicht ausreichend informiert. Das zeigt sich auch im Informationsdefizit rund um den Kündigungsschutz von Menschen mit Behinderung.

Career Moves – die Online-Jobinitative für Menschen mit und ohne Einschränkung

www.careermoves.at

Bundesminister Rudolf Hundstorfer: „Menschen mit Behinderung müssen wie alle anderen Menschen die Chance auf ein selbstbestimmtes, erfülltes Leben erhalten. Dazu gehört neben einem funktionierenden sozialen Umfeld, einer guten Ausbildung, vor allem ein Arbeitsplatz, der ihren Fähigkeiten und Qualifikationen entspricht und ein eigenständiges Leben ermöglicht.

Mit den vor zwei Jahren gefassten Bestimmungen – die Fristverlängerung des besonderen Kündigungsschutzes auf vier Jahre und eine gestaffelte Erhöhung der Ausgleichstaxe – konnten wir weitere wichtige Impulse geben, um die Einstellung von Menschen mit Behinderung zu erleichtern bzw. zu fördern.

Für 48 Prozent der Unternehmen, die Menschen mit Behinderung tatsächlich eingestellt haben, war die Lockerung des Kündigungsschutzes ein wichtiger Aspekt. Die Anhebung der Ausgleichstaxe war für knapp 21 Prozent der Unternehmen relevant für die Einstellung von Behinderten.“

Anm. BMIN-Red.: Die Ausgleichstaxe ist eine Strafzahlung für Firmen, die sich von der Anstellung von Menschen mit Behinderung freikaufen. Das kann dazu führen, dass Menschen mit Behinderung als generelle Belastung für Firmen und Arbeitgeber gesehen werden. Ein besseres Modell wäre ein staatlicher Zuschuss für die Anstellung von Menschen mit Behinderung.

Zur Richtigstellung der Aussage von BM Hundstorfer: Auszug einer ÖZIV-Presseaussendung vom 18. Juli 2013 zum Thema Arbeit

Faktum ist, dass auch im Behindertenbereich die Arbeitslosenquote
steigt und die Rahmenbedingungen ganz und gar nicht einfacher werden.
“Wir sind der Wirtschaft entgegengekommen, haben einer extremen 
Lockerung des Kündigungsschutzes zugestimmt. Die dafür erfolgte
 Anhebung der Ausgleichstaxe war minimal; sie ist nach wie vor weit
unter einer Höhe, die auch steuernde Wirkung haben könnte“, meint Voget weiter.

„In der täglichen Arbeit erleben wir viele unschöne
 Entwicklungen“, berichtet ÖZIV-Geschäftsführerin Hedi
Schnitzer-Voget. „Es gibt immer mehr Unternehmen, die sich mit wenig Geld von der Zahlung der Ausgleichstaxe freikaufen wollen.“ Der neueste Gag in diesem Bereich ist es, behinderte Arbeitskräfte auf
geringfügiger Basis anzustellen. Damit ist der Anrechnung auf die
Pflichtzahl Genüge getan und niemand schaut mehr auf die Qualität und 
das Potential dieser Arbeitskräfte.

„Da sind wir noch ganz weit weg von der ernsthaften Umsetzung der UN-Konvention“, stellt Voget fest. „Wir müssen den Weg dorthin 
gemeinsam gehen; dazu braucht es auch ein Umdenken in der Wirtschaft.
Wir fordern daher neuerlich eine Abänderung der gesetzlichen
 Bestimmung. Die Anrechnung auf die Pflichtzahl darf nur erfolgen,
wenn Arbeitsverhältnisse geschaffen werden, die den behinderten
Menschen ein vernünftiges Einkommen sicherstellen. Und die 
Ausgleichstaxe muss endlich auf die Höhe eines durchschnittlichen Monatsgehalts angehoben werden.“

Der Richter i.R. Dr. Klaus Voget (Rollstuhlfahrer) ist auch Präsident der ÖAR (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation).

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