“Ice-T Gate” beim freien Tilos Rádió in Budapest
AUDIO "Ice-T Gate" beim freien Tilos Rádió in Budapest
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KURZBESCHREIBUNG
Interview mit dem Sprecher von Tilos Rádió über ihre Abmahnung durch die ungarische Medienbehörde wegen eines angeblich jugendgefährdenden Liedes ("Ice-T Gate"). Auf Englisch mit deutscher Übersetzung.
Zum Schluss kommen noch einige Fragen über die freie Medienlandschaft in Ungarn. Wer die Berichterstattung auf die Medienfreiheit in Ungarn kaprizieren möchte, kann diesen Teil wegschneiden. Dasselbe gilt für die Kommentare über den FSK-Fall in Hamburg in der Abmoderation.


ANMOD
Beim Stichwort "Ungarn und Medien" denken die meisten an das just in Kraft getretene Mediengesetz,
das die Pressefreiheit gravierend einschränkt.
Weniger bekannt ist, dass es in Ungarn auch freie Radios gibt.
Bereits gegen Ende des letzten Jahres leitete die ungarische Medienbehörde
ein Verfahren gegen das freie Radio Tilos (gesprochen: Tilosch) in Budapest ein.
Und das nicht auf der Basis des neuen,
sondern aufgrund eines älteren Mediengesetzes, das obszöne Lieder vor 21 Uhr verbietet.
Wir hatten die Gelegenheit mit Vince Varga (gesprochen: Winz Warga) von Tilos Radio zu sprechen.
Zunächst erklärt er den Anlass für die Abmahung.



ABMOD
Das war Vince Varga vom Tilos Rádió in Budapest.
Sie können dieses freie Radio im Internet hören unter "tilos.hu".
Die deutschsprachige Sendung Mehr Licht! läuft dort samstags von 10.30 bis 11.30 Uhr.
Dass aber nicht nur ungarische Behörden ein Problem mit freier Berichterstattung haben
beweist ein aktueller Fall aus der vorgeblich freien und Hansestadt Hamburg.
2003 strahlte dort das freie Radio FSK ein Telefoninterview mit einem Polizeisprecher aus.
Wahrlich keine journalistische Großtat sondern Arbeitsalltag.
Der Reporter rief den Polizeisprecher an, identifizierte sich, und schnitt das Gespräch mit.
Nur der Polizeisprecher war sich offenbar nicht darüber im Klaren,
dass ein offizielles Interview mit einem Journalisten auch an die Öffentlichkeit gelangen könnte.
Die Folge: eine Hausdurchsuchung sowohl in der Redaktion des Senders als auch beim Journalisten,
sowie nicht weniger als sieben Jahre Rechtsstreit durch alle Instanzen.
Heute dann endlich die Klarstellung des Bundesverfassungsgerichtes:
die Freiheit des Rundfunks ist vom Grundgesetz geschützt.
Es ist dem Staat verboten, den Rundfunk einzuschüchtern oder auszuspionieren.
Das war der Hamburger Polizei und Staatsanwaltschaft bisher offenbar noch nicht so richtig klar.
Und der Fall ist damit auch noch lange nicht abgeschlossen:
er wurde vom Bundesverfassungsgericht zur Vorinstanz zurücküberwiesen.