akin-Interview: AMS: Dienstanweisung ist Dienstanweisung! Logisch muß sie nicht sein.

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„Dienstanweisung ist Dienstanweisung“ das ist der Grundsatz beim AMS. Wenn im Gesetz etwas anderes steht, muß man das Gesetz halt anders lesen. Und mit Logik braucht man uns gar nicht zu kommen.

Peter Gründler kann ein Lied davon singen. Die Diagnosen seiner Ärzte sind eindeutig: Wegen psychischer Erkrankung ist er arbeitsunfähig. Irgendwie schafft er es, das zu akzeptieren. Der Biochemiker, der zuletzt als selbständiger Fachübersetzer gearbeitet hatte, legt seinen Gewerbeschein zurück und stellt bei der SVA Antrag auf Berufsunfähigkeitspension. Doch beim AMS will man ihm keinen Pensionsvorschuß zahlen, sondern verlangt von ihm, daß er sich arbeitsfähig meldet. Daß das irgendwie nicht mit einem Antrag auf Berufsunfähigkeitspension zusammenpaßt, ist dem AMS egal.

Die ganze Geschichte erzählt Peter Gründler  im Interview mit Bernhard Redl.

Anbei auch die Dokumentation Gründlers seiner verschlungenen Amtswege als pdf. (Siehe „Dokumente)

 

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0 Kommentare

  1. Öllinger & Co sind auch in unserem E-Mail-Verteiler. Dass dieser auf unsere Informationen noch nicht reagiert hat, das finde ich echt traurig und bezeichnend für die latschernden Grünen.

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  2. Ja, das steht wirklich so im Gesetz drin. Wir haben das stets kritsiert, nur berichten die Medien noch nicht über diese Absurdität.

    Das heisst, mensch muß sich gegenüber dem AMS gezwungenermaßen formell als arbeitsfähig erklären, hat aber das Recht, sich als nur eingeschränkt arbeitsfähig zu erklären. Die „Restarbeitsfähigkeit“ wird allerdings wieder amtsärztlich festgestellt bzw. wird das Gutachten aus dem Pensionsverfahren genommen, also durch die Gesundheitsstrasse, die tendenziell Falschgutachten in Richtung doch eher arbeitsfähig ausstellt. Das reicht dann wohl, um die meisten Jobangebote des AMS ausschlagen zu können. Und wenn mensch doch wo genommen wird, einen Tag „arbeiten“ und dann ab in den Krankenstand.

    Wenn das alle machen, dann wird das AMS vermutlich doch bald drauf kommen, dass es nur der Wirtschaft schadet und sich hoffentlich etwas sinnvolleres überlegen.

    Um dem AMS die Absurdität aufzuzeigen kann mensch ja sagen: „Ich persönlich bin der Meinung, dass ich arbeitsunfähig bin, sehe mich aber gezwungen, aufgrund der Gesetzeslage mich als arbeitsfähig zu erklären.“

    Im Prinzip ist das was das Gesetz vorschreibt ja eine massive Form von Nötigung bzw. eine Form der Körperverletzung (psychischer Druck löst ja auch nach neuester Hirnforschung Schmerzen aus und ist somit als Körperverletzung zu werten).

    Ob dieses zutiefst Menschen verachtende Gesetz verfassungsrechtlich hält, muss noch ausjudiziert werden

    Die Betroffenen werden sich wohl selbst politisch organisieren müssen um diesen Menschen verachtenden Wahnsinn zu bekämpfen. Wir sollten jede Möglichkeit nutzen, um auf diesen lebensgefährlichen Wahnsinn hinzuweisen. Was Hundstorfer da installiert hat, geht in Richtung strukturelle Euthanasie. Auf jeden Fall kann Hundstorfer als der bisher größte Menschenrechtsverletzer und den Sozialministern Österreichs bezeichnet werden, denn er ist ja auch für die repressive Mindestsicherung verantwortlich.

    Eine Möglichkeit sich zu organisieren wäre, beim Verein Aktive Arbeitslose mit zu machen –> http://www.aktive-arbeitslose.at

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